Wir fordern die Abschaffung des § 43a SGB XI - JETZT PETITION MITZEICHNEN
Der § 43a SGB XI benachteiligt Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben. Das löst bei uns vollkommenes Unverständnis aus!
Einige Menschen mit Behinderungen leben in „stationären Wohnheimen“ (besondere Wohnformen) aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfes. Die dort lebenden Menschen mit Behinderungen haben wegen dem § 43a SGB XI nicht denselben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wie andere Menschen, und das nur, weil sie in einer besonderen Wohnformen leben.
Die AWO NDS LAG setzt sich stets für die Bedürfnisse und Rechte der Menschen mit Behinderungen ein. Daher fordern wir die Abschaffung des § 43a SGB XI und unterstützen dies auch im Rahmen dieser Petition!
Hier unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_02/_22/Petition_131037.nc.html