AWO Niedersachsen begrüßt Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes - sieht aber auch Lücken, die noch geschlossen werden müssen

Marco Brunotte, Geschäftsführer der AWO Niedersachsen LAG stellt fest: „Die Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) war dringend erforderlich. An vielen Stellen wurden Schritte in die richtige Richtung gemacht. Allerdings wird schon jetzt sichtbar, dass noch Nachbesserungen erforderlich sind.“

Aus Sicht der AWO Niedersachsen ist es unter anderem sehr begrüßenswert, dass die Mitwirkung von Interessenvertretungen der pflegebedürftigen Menschen, des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen in das NPflegeG aufgenommen und damit gestärkt wurde. Auch die verbindlichere Einbindung der Kommunen in Planung und Gestaltung der Versorgung ist ein wichtiges Signal. Im Zusammenspiel mit den im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verabredeten verbindlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten bei den Versorgungsverträgen wird es den Kommunen somit ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort sicherzustellen.

Ganz besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung der Kurzzeitpflege erweitert wird. Durch die Übernahme sogenannter Freihaltekosten bei Nichtbelegung soll für Pflegeeinrichtungen ein Anreiz geschaffen werden feste Kurzzeitpflege-Plätze zu schaffen. Aus Sicht der AWO Niedersachsen ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen nun auch die Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Kurzzeitpflege verbessert werden. Denn nur wenn auch dort der erhöhte Aufwand der Leistungserbringung entsprechend entlohnt wird, können nachhaltig Kurzzeitpflege-Plätze geschaffen werden.

Die bereits über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) festgelegte Verpflichtung zur tarifgerechten Entlohnung der Pflegefach- und Pflegehilfskräfte wurde in der Novelle des NPflegeG ebenfalls fest verankert. Dies ist grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings müssen nach Meinung der AWO Niedersachsen alle in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten tarifgerecht entlohnt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Verbesserungen zu Lasten der übrigen Berufsgruppen umgesetzt werden. Hier muss dringend nachgeschärft werden.

Nicht berücksichtigt wurde die Forderung der AWO nach einer Entlastung der Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen. Die mit dem GVWG beschlossenen Zuschläge zu den Eigenanteilen reichen bereits jetzt nicht aus um die gleichzeitig beschlossenen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wie tarifgerechte Entlohnung und Mehrpersonal aufzufangen. Hinzu kommen weitere geplante Verbesserungen wie das Schließen der Gehaltslücke zwischen Alten- und Krankenpflege und der weitere Ausbau des Personalbemessungssystems. Die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geplanten Entlastungen werden nicht ausreichen um die steigenden Kosten für Pflegebedürftige abzufedern.

Marco Brunotte fordert daher: „Wir sehen bei der Stabilisierung der Eigenanteile auch das Land in der Pflicht. Hier muss die neue Landesregierung Verantwortung übernehmen!“

Hannover, 16.12.2021

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