Gemeinsame Presseinformation zur entscheidung über Abschiebungen nach griechenland

Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, der Flüchtlingsrat und der Paritätische in Niedersachsen begrüßen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Es bestehe für sie die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") nicht
befriedigen können. So erhalten Geflüchtete mit anerkanntem Asylstatus in Griechenland kaum Unterstützung und der Zugang zu sozialen Leistungen und Unterbringungsmöglichkeiten wird erschwert.

Thomas Uhlen, Landessekretär der Caritas in Niedersachsen:
„Diese Situation ist in keiner Weise zu tolerieren. Hier werden grundlegende Menschenrechte eklatant missachtet.“


Bereits im November hatten sich Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat für einen sofortigen Abschiebestopp nach Griec henland und die sofortige Aussetzung von Dublin III Abschiebungen eingesetzt und diese als menschenrechtlich unvertretbar verurteilt.


Marco Brunotte, Geschäftsführ er der AWO Niedersachsen LAG:
„Es ist gut, dass die Gerichte die Entscheidungen der Behörden korrigieren. Es macht aber betroffen, dass dies notwendig ist . Diese Entscheidung ist ein klares Signal an die Verantwortlichen, sich endlich für eine solidarische europäische Flüchtlings und Asylpolitik einzusetzen. Mehr Menschlichkeit ist hier dringend geboten.“


Hans Joachim Lenke, Vorstandssprecher vom Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V:
„Wir begrüßen das Signal des Oberverwaltungsgerichts, die Mängel in Griechenland anzuerkennen. Durch dieses Urteil können weitere in Niedersachsen anhä ngige Verfahren bei den Verwaltungsgerichten zu Ende geführt werden. Dies schafft Perspektiven dort, wo zuvor keiner auf Schutz für Geflüchtete zu hoffen gewagt hat.“


Birgit Eckhardt, Vorsitzende Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.:
„Mit den humanitären Grundsätzen des Paritätischen sind Abschiebungen nach Griechenland nicht vereinbar, die Situation vor Ort ist für Geflüchtete katastrophal. Es ist ein überfälliges Signal auch für die betr offenen Menschen, dass das OVG Lüneburg mit seinem Urteil dieser Einschätzung folgt."


Claire Deery, Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V.:
"Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig. Diese klare Botschaft geht von den Lüneburger Urteilen vom letzten Montag aus. Die Landesregierung muss den Kommunen nun sofort per Erlass verbieten, Geflüchtete nach Griechenland abzuschieben. All e betroffenen Flüchtlinge brauchen vollumfänglichen Schutz in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss den Entscheidungsstopp für diese Gruppe sofort beenden!"

 

26. April 2021